Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Allen Angeboten, Bestätigung von Kaufanträgen (Bestellungen) der Weltec s.n.c. (in Folge Weltec) mit einzigem Gesellschafter (in Folge „Weltec“ genannt) liegen die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut oder ausdrücklich akzeptiert werden müssen. Mit Erteilung eines Kaufantrags an Weltec werden sie vom Kunden als verbindlich anerkannt.
1.2 Mit den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen widerspricht Weltec ausdrücklich allen anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich von Weltec akzeptiert wurden.
1.3 Bestellungen oder Bestätigung von Kaufanträgen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

2. Annahme und Änderung eines Kaufantrages, Rücktritt seitens Weltec
2.1 Kaufanträge mittels des von Weltec bereitgestellten Formulars („Bestellung“) gelten ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Kunden gegengezeichnet werden, als verbindlich und unwiderrulich. Im Falle eines Bestellantrags (“Proposta d’ordine - Bestellantrag”), der dem Kunden durch einen Handelsvertreter oder Geschäftsanbahner vorgelegt wird, behält sich Weltec das Recht vor, die Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Kunden abzulehnen.
2.2 Direktbestellungen des Kunden, welche schriftlich an Weltec übermittelt werden müssen, stellen nach Ablauf von drei Tagen ab Erhalt durch Weltec einen unwiderrulichen Kaufantrag dar und gelten nur dann als angenommen, wenn sie seitens Weltec schriftlich mittels Post, Fax oder E-Mail bestätigt werden.
2.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eventuelle Vereinbarungen, Bedingungen oder Änderungen, die mündlich mit Vertretern oder Mitarbeitern von Weltec getroffen werden, keine verbindliche Wirkung entfalten, da ein Vertrag erst mit der Bestätigung des Kaufantrages nach obenstehenden Punkt 2.2 zustande kommt.
2.4 Weltec behält es sich nach eigenem Ermessen und auf Grundlage des jeweiligen Herstellungsfortschritts ausdrücklich vor, eventuelle Änderungsanfragen abzulehnen, die in Bezug auf eine erfolgte Bestellung nach Ablauf der Dreitagesfrist laut Punkt 2.2 oder nach Ausstellung einer Bestätigung eines Kaufantrages laut Punkt 2.3 eingehen. Änderungsanfragen müssen jedenfalls schriftlich erfolgen. Änderungen, welche bestellte Produkte gänzlich ersetzen würden, müssen als abgelehnt betrachtet werden (aliud pro alio). Weltec informiert den Kunden umgehend über eine eventuelle Annahme der Änderungsanfrage; sofern innerhalb von 3 Tagen ab Zustellung der Änderungsanfrage jedoch keine Antwort seitens Weltec erfolgt, ist diese jedoch als abgelehnt zu betrachten. Eventuelle Spesen und Zusatzkosten im Zusammenhang mit Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung gehen stets
zu Lasten des Kunden. Im Falle der Bestellung zusätzlicher Produkte oder Nebenleistungen nach Erfüllung der Verplichtungen zur Lieferung oder Montage („posa in opera“) der Produkte, legt Weltec dem Kunden erneut ein Angebot/Auftragsantrag vor.
2.5 Weltec behält sich das Recht vor, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss eines Vertrages gemäß obenstehenden Punkt 2.1 unter Ausschluss jeglicher Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche für den Kunden einseitig vom Vertrag zurückzutreten.

3. Benachrichtigung der Lieferbereitschaft der Produkte, Lieferung und Montage beim Kunden
3.1 Weltec wird den Kunden per Post, Fax oder E-Mail benachrichtigen, wenn die Produkte bereit für die Lieferung an den Kunden sind. Dabei wird Weltec eine Frist von mindestens 15 Tagen angeben, innerhalb welcher der Kunde seine Verfügbarkeit zu der Entgegennahme der Produkte kommunizieren muss. Sofern der Kunde seine Verfügbarkeit nicht innerhalb dieser Frist mitteilt oder sofern die Lieferung aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht innerhalb von 90 Tagen ab der Benachrichtigung der Lieferbereitschaft erfolgen kann, hat Weltec das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und der Kunde hat an Weltec 10% des Nettowerts der gesamten Bestellung als Konventionalstrafe zu zahlen, unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche.
3.2 Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung der Produkte aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, muss Weltec keine vom Kunden bereits eingezahlten Beträge zurückzuerstatten.
3.3 Eventuelle Zeitangaben/Fristen in Bezug auf die Lieferung oder Montage von Produkten, die von Weltec in den Formularen laut obenstehenden Punkt 2.1 kommuniziert werden sind nicht als verbindlich oder essenziell anzusehen, sofern keine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Auch im letzteren Fall haftet Weltec jedoch nicht für Verzögerungen, die auf Zufall, höhere Gewalt oder auf Gründe, die der Kunde oder Dritte zu vertreten haben, zurückzuführen sind. Weltec behält es sich vor, Teillieferungen vorzunehmen, wobei jegliche Haftung für noch nicht gelieferte Produkte ausgeschlossen ist.
3.4 Der Kunde hat für einen den freien und einfachen Zugang zum Montageort der Produkte zu sorgen; der für den Einbau / die Montage der Produkte bestimmte Bereich muss daher frei von Materialen jeglicher Art sowie von Personen sein, die nicht an den Arbeiten beschäftigt sind und deren Gegenstände jeglicher Art. Der Schutz von gelieferten Produkten vor möglichen Schäden durch Wettereinlüsse muss bis zum Abschluss der Montage gewährleistet werden. Für Mitarbeiter von Weltec oder Dritte, die mit der Montage betraut sind, muss der Kunde erforderliche Strom- und Wasserquellen zur Verfügung stellen.
3.5 Der Kunde ist verplichtet, jegliche Produkte und Materialien, die am Montageort gelagert sind, bis zum Beginn und während der Montage zu verwahren. Das Risiko für jeglichen Schaden oder Diebstahl geht zu Lasten des Kunden; ausschlaggebend ist jedenfalls das von Weltec ausgestellte Transportdokument, das vom Transporteur zum Zeitpunkt der Entladung der Produkte ausgestellt wird. Das Risiko von Schäden an Sachen oder an Personen während der Montage wird ausdrücklich vom Kunden übernommen.
3.6 Weltec behält sich das Recht vor, Dritte mit der Montage der Produkte zu beauftragen.
3.7 Nach Abschluss eventueller Montagearbeiten kommuniziert Weltec den Abschluss der Montage an den Kunden, welcher verplichtet ist, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab dieser Mitteilung eine Überprüfung der gelieferten und montierten Produkte vorzunehmen, wovon ein schriftliches Protokoll zu verfassen ist.
3.8 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wird als Kaufvertrag deiniert und daher gilt jede vom Kunden ausdrücklich angeforderte und ausnahmsweise von Weltec durchgeführte Montagetätigkeit („posa in opera“) als rein akzessorische Leistung, welche der Rechtsnatur des Kaufvertrags nicht entgegensteht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise, die in Angeboten oder Kaufanträgen angegeben sind, die von Weltec angenommen werden, sind als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zu verstehen und sind nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig.
4.2 Falls der Kunde eine begünstigte Form zur Begleichung der Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen möchte, muss er die vom Gesetz vorgesehenen Dokumente als Original oder konforme Kopie innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss an Weltec liefern.
4.3 Falls keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, hat Weltec nach Abschluss der Lieferung und eventueller Montagearbeiten umgehend das Recht, die sofortige Bezahlung der Produkte und eventueller Nebenleistungen zu verlangen.
4.4 Falls eine Montage der gelieferten Produkte aus Gründen, die Weltec nicht zuzurechnen sind, für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ab Benachrichtigung über die Lieferbereitschaft nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden kann, ist Weltec ermächtigt, dem Kunden die gesamten Leistungen vertragsgemäß und nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Rechnung zu stellen.